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Urteil: Kein Geld für Wahrsager
9Schöner Artikel auf Astrodicticum Simplex: Wahrsager haben keinen Anspruch auf Honorar.
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat entschieden, dass es sich beim Wahrsagen mittels magischer Kräfte um eine unmöglich zu erbringende Leistung handelt und somit kein Honoraranspruch besteht. Definition “unmöglicher Leistung”:
“Objektiv unmöglich ist eine Leistung, wenn sie nach den Naturgesetzen oder nach dem Stand der Wissenschaft und Technik nicht erbracht werden kann1. Insbesondere ist in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, dass ein Vertrag, in dem sich eine Partei zum Einsatz magischer Kräfte verpflichtet, mit denen Lebensumstände positiv beeinflusst werden sollen – zum Beispiel Partnerschaftsprobleme gelöst werden sollen – auf eine unmögliche Leistung gerichtet ist, weil solche Kräfte nicht existieren. Das Gleiche gilt für die Übernahme einer Verpflichtung, die darauf hinausläuft, auf astrologischer Grundlage – dem Stand der Sterne – zu beraten und Weisungen für die Zukunft zu erteilen.”
Damit wird es nun interessant, denn diese Definition kann so im Prinzip auf den gesamten Esoterikbereich ausgeweitet werden. Schlechte Karten für Kartenleger und Co….
Der Zitierte Artiel bei Rechtslupe.
Das vollständige Urteil bei der Justiz Baden-Württemberg.
cd














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