Schülerin wegen Kirchenaustritts der Schule verwiesen
Auf der einen Seite nachvollziehbar, auf der anderen auch wieder nicht….eine katholisches Gymnasium hat vor kurzem eine Zehntklässlerin zum Schuljahresende der Schule verwiesen, weil sie als Reaktion auf die Missbrauchsaffähre aus der Kirche ausgetreten war.
Der Witz: Die Schule nimmt konfessionslose und andersgläubige Schüler auf, die dann statt dem -laut Schulordnung verpflichtenden- Religionsunterricht als Ersatz Ethikunterricht erteilt bekommen (Für NRW’ler: Das gleiche Gelaber nur ohne Gott). Tritt aber ein katholischer Schüler aus der Kirche aus und verweigert die weitere Teilnahme am Religionsunterricht, so ist plötzlich die “Schülerpflicht nicht erfüllt”. Dem Schulvertrag sei dann “jede Grundlage entzogen”….Katholiken halt…die Sache geht nun an den Träger, das Schulwerk, da die Mutter darauf besteht, dass ihre Tochter weiterhin am “Kolleg der Schulbrüder” verbleibt, nur eben mit Ethik- statt mit Religionsunterricht…
Das ist so ein klassisches Beispiel, wie die Kirche sich um geltendes Recht herumdrücken kann…auf der einen Seite sagt das Grundgesetz “geht nicht, weil Bekenntnisfreiheit”, die Kirche kann aber beim Austritt immer mit “stellt sich bewusst gegen uns” kontern und gewinnt damit selbst Prozesse vor dem Arbeitsgericht….als mich der Nonnenbunker angeheuert hat, weil Bedarf war, hat übrigens niemanden interessiert, ob ich Katholik, Evangele, Hindu, Atheist oder Baumanbeter bin…wie es halt gerade so passt
cd
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