Der STERN berichtet heute, dass der Bundesgerichtshof zum ersten Mal die Sicherungsverwahrung für einen Jugendstraftäter genehmigt hat.

Es geht um den nun 31-jährigen Daniel I. der nach dem Mord an einer Joggerin nach Jugendstrafrecht zur Höchststrafe von zehn Jahren verurteilt worden war und somit eigentlich am 17. Juli 2008 hätte entlassen werden müssen. Aufgrund des von Gutachtern bescheinigten “hohen Rückfallrisikos” nach gescheiterten Therapieversuchen, ordnete das Landgericht Regensburg seinerzeit Sicherheitsverwahrung an. Seitdem streiten sich Juristen, ob dies überhaupt zulässig ist, da die entsprechende Gesetzesänderung erst nach der Verurteilung durchgeführt wurde. Dagen argumentierte der Europäische Gerichtshof  am 17. Dezember 2009, das Urteil sei aber noch nicht rechtskräftig. Die Bundesregierung wolle die große Kammer des Menschengerichtshofes anrufen.

STERN: Sicherungsverwahrung bei Jugendstrafen zulässig

cd

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