Laut der Augsburger Allgemeinen vom 3. März ist der Amokläufer von Ansbach Georg R. in die geschlossene psychiatrische Abteilung des Bezirkskrankenhauses Ansbach verlegt worden. Er sei laut Gutachten gravierend persönlichkeitsgestört und habe einen “Reiferückstand”. Er sei somit nur vermindert schuldfähig, aber nicht schuldunfähig.

Augsburger Allgemeine: Haftbefehl gegen Ansbacher Amokläufer aufgehoben

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