Täter von Ansbach in der Psychiatrie – vermindert schuldfähig
Laut der Augsburger Allgemeinen vom 3. März ist der Amokläufer von Ansbach Georg R. in die geschlossene psychiatrische Abteilung des Bezirkskrankenhauses Ansbach verlegt worden. Er sei laut Gutachten gravierend persönlichkeitsgestört und habe einen “Reiferückstand”. Er sei somit nur vermindert schuldfähig, aber nicht schuldunfähig.
Augsburger Allgemeine: Haftbefehl gegen Ansbacher Amokläufer aufgehoben
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Dieser Beitrag wurde durch cd am 6. März 2010 um 18:47 Uhr erstellt und ist in Amok, Psychologie kategorisiert. Jede Reaktion auf diesen Beitrag kannst du mit RSS 2.0 verfolgen. Du kannst eine Antwort oder einen Trackback von deiner eigenen Seite hinterlassen.