Eine klagende Lehrerin hat in Köln den Prozess gegegen spickmich.de verloren.
Das Oberlandesgericht Köln entschied, dass die Bewertung auf Spickmich keinen Eingriff in ihr persönlichkeitsrecht darstelle.

Ein Schritt auf dem Weg zur Qualitätskontrolle an öffentlichen Schulen?

Einen Artikel dazu gibt es im Schulspiegel.

cd

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