Das Landgericht München hat heute ein Urteil gefällt, das recht weitreichende Folgen haben könnte, was die Internetnutzung Jugendlicher und ihre Konsequenzen angeht.

Es ging um eine Mädchen, das von einer Sängerin Bilder downloadete, daraus eine Slideshow erstellte und diese bei Youtube uploadete.
Daraufhin wurden die Eltern wegen Urheberrechtsverletzung verklagt.
Das Gericht argumentierte, dass die elterliche Aufsichtspflicht sich auch auf die Internetaktivitäten der Kinder ausweite.
Die Eltern argumentierten, sie hätten zu wenig Ahnung vom Internet, als dass sie dies leisten könnten…

Das ist ein Argument, das immer nachvollziehbarer wird, jedoch stimme ich mit den Richtern überein, dass sich die Eltern dann verdammt noch mal dafür interessieren müssen, was ihre Kinder so treiben und sich zur Not auch mal ein Buch kaufen oder einen Experten ansprechen sollten…

Den Richtern folge ich aber nicht mehr bei folgendem Satz:
„Jedenfalls stehe ein mit dem Internet verbundener Computer gewissermaßen einem “gefährlichen Gegenstand” im Sinne der BGH-Rechtsprechung gleich.“

Die BGH-Rechtsprechung stellte ihrerzeit fest, dass Minderjährige „grundsätzlich der Aufsicht bedürfen“.

Das stößt uns nun in ein Dilemma…damit können nun, sollte das Urteil voll rechtskräftig oder sogar in höherer Instanz noch bestätigt werden, alle Eltern, deren Kinder illegale Downloads betreiben, sich im Netz danebenbenehmen usw. voll dafür haftbar machen…obwohl sie definitiv von der Materie Internet massiv überfordert sind…
Was tun? Kurse anbieten? Aufklärungsarbeit?

Ich fürchte es wird darauf hinauslaufen, dass ängstliche Eltern ihnen Kindern nun das Internet ganz abdrehen…

Mal sehen, wohin dieses Urteil wirklich geht..

cd

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