Die beiden „Schulverweigerer von Herleshausen“, zwei religiöse Irre, die ihre Kinder in „Furcht vor Gott“ zuhause unterrichteten, sind nun zu Haftstrafen ohne Bewährung verurteilt worden.

Die Argumentation des Richters ist doch etwas schief…

Erst heißt es: „Die Eltern seien wie Lastwagenfahrer, die vor Gericht beteuern, auch in Zukunft immer wieder mit Alkohol hinter dem Steuer zu sitzen, sagte der Staatsanwalt. Die Mutter sagte unmittelbar nach dem Urteil, sie wollte ihre Kinder auch weiter von öffentlichen Schulen fernhalten.“

und dann:

„Der Richter stellte den Eheleuten in Aussicht, dass sie die Strafe nacheinander absitzen zu können, damit die Kinder nicht ohne Pflege sind.“

Hmm…war der Sinn von Knast ohne Bewährung nicht, dass die Eltern KEINEN groben Unfug mehr mit der Erziehung ihrer Kinder treiben können?

Gut, ich würde meine Kinder auch lieber selbst unterrichten..aber aus wissenschaftlich deutlich differenzierteren Gründen ;-)

cd


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