Ok, dieser Sachverhalt ist ebenso logisch, wie irritierend.
Dass man bei der Präimplantationsdiagnostik Embryonen aussortiert, die genetisch fehlerhaft sind, ist nachvollziehbar. Auch die Tatsache, dass dies rechtlich untermauert ist. Interessant ist nur die Frage, was passiert, wenn Eltern bewusst auf ein Kind mit “Behinderung” bestehen? Ist es dann rechtens, den Embryo mit dem gewünschten Defekt zu implantieren?

Die britischen Behörden sehen sich nun mit exakt diesem Problem konfrontiert. Ein Ehepaar von zwei von Geburt an gehörlosen Briten besteht darauf, ein gehörloses Kind zu bekommen…für einen Philosophielehrer eine schöne Alternative zum klassischen Ethikunterricht…

Bioethik: Verbotene Gene – Wissenschaft – SPIEGEL ONLINE – Nachrichten

cd

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